RICHTLINIEN FÜR DIE WEITERBILDUNG

Die nachfolgend formulierten Standards gelten als Minimalstandards für die Aufnahme von Einzelpersonen in Systemis. Gleichzeitig gelten sie als Minimalkriterien für die Institute und Hochschulen, die Weiterbildungsgänge für Systemische Beratung und Therapie anbieten.

  • Grundausbildung: Abgeschlossenes Hochschulstudium in Medizin, Psychologie, Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder eine vergleichbare tertiäre Ausbildung
  • Selbsterfahrung: 100 Einheiten*. Kann in Gruppen absolviert werden. Empfehlung, dass ein Teil davon im Einzelsetting absolviert wird.
  • Supervision: 100 Einheiten in kontinuierlich stattfindenden Kleingruppen mit maximal sieben Teilnehmern. Vorstellung eigener Fälle ist Bedingung.
  • Wissen und Können: 300 Einheiten in systemischem Wissen und Können. Abschlussarbeit in Form einer Fallarbeit.
  • Praxis: Eigene beraterische oder therapeutische Tätigkeit während der Weiterbildung muss verlangt sein.
  • Zeitlicher Rahmen der Weiterbildung: 500 Einheiten über mindestens zwei Jahre verteilt.
* Eine Weiterbildungseinheit entspricht mindestens 45 Minuten.
Stand Juli 2019
Beachte: Diese Minimalstandards berechtigen nicht zur Anerkennung bei FSP oder FMH. Die Fachverbände wie FSP oder FMH haben zusätzliche Kriterien an Ausbildungsgänge und Einzelpersonen. Bitte informieren Sie sich vorgängig, wenn Sie als Arzt/Ärztin oder Psychologe/Psychologin eine systemische Ausbildung machen wollen, die zur Ausübung von Psychotherapie berechtigt. Die meisten von uns anerkannten Institute bieten diese zusätzlichen Module an.