In der Geschichte der Psychotherapie in der Schweiz ist heute ein historischer Tag! Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, das Anordnungsmodell in die Vernehmlassung zu schicken. Nun gilt es, am Ball zu bleiben, und das Modell so auszuformen, dass es praktikabel ist, bürokratisch nicht überbordet, keine Gruppen von TherapeutInnen und PatientInnen benachteiligt und zum Wohl von PatientInnen, der Gesundheitsversorgung und der TherapeutInnen funktioniert: TherapeutInnen, die von der Gesellschaft gut behandelt werden, behandeln ihre PatientInnen besser. Hier die Medienmitteilungen der Föderation der Schweizerischen Psychologinnen und Psychologen (FSP) und der Link zur Medienmitteilung des Bundesrates von heute.

„Mit der Eröffnung der Vernehmlassung ist die Abschaffung des Delegationsmodells und die Einführung des Anordnungsmodells in Griffweite. Wir freuen uns sehr über diesen Schritt, der nur deshalb möglich wurde, weil die FSP-Mitglieder und viele unterstützende Organisationen in den letzten zwölf Monaten ausserordentlich viel Druck aufgebaut haben. Die Briefaktion, die Petition sowie diverse Interpellationen, die im Parlament eingereicht wurden, haben entscheidend dazu beigetragen, dass der Bundesrat sein Versprechen, die Vernehmlassung zu eröffnen, nun endlich eingelöst hat. Vielen Dank an dieser Stelle noch einmal für Ihre Unterstützung.

Wie geht es nun weiter? Die FSP wird den vorliegenden bundesrätlichen Entwurf sorgfältig prüfen und in den verschiedenen Gremien diskutieren. Wir wollen schnell eine Position haben, die wir auch anderen Verbänden und Organisationen zur Verfügung stellen werden. Möglichst viele Organisationen sollen in unserem Sinne Stellung zur bundesrätlichen Vorlage beziehen, so dass der Bundesrat nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist im Oktober die Vorlage möglichst bald in Kraft setzen kann. Wichtig: Wir haben erst ein Zwischenziel erreicht. Wir bleiben weiterhin dran, damit auch die nächsten Schritte erfolgreich verlaufen, und informieren Sie weiterhin regelmässig auf der Website, im Newsletter und im Psychoscope“.

Medienmitteilung des Bundesrates