Ein Meilenstein für die Psychotherapie wurde gelegt: Das Anordnungsmodell wird per 1. Juli 2022 in Kraft treten. Das Anordnungsmodell wird das Delegationsmodell ersetzen, künftig können Psychotherapeut*innen auf Anordnung von Psychiater*innen, Hausärzt*innen oder Kinderärzt*innen über die Grundversicherung abrechnen. Aktuell steht fest, dass die Therapiedauer auf fünfzehn Sitzungen beschränkt wird. Darüber hinaus können durch einen erneuten Arzttermin weitere 15 Sitzungen angeordnet werden. Wie genau die Tarifstrukturen aussehen werden und welche Rahmenbedingungen ausserdem gelten werden, steht noch nicht fest.

Systemis ist froh über diesen lange ersehnten und erkämpften Entscheid, auch deshalb, weil dieser den Berufsstand der Psychotherapeut*innen in unserem Gesundheitssystem stärkt.

Hier haben wir die wichtigsten Medienmitteilungen für sie zusammengestellt.

Mitteilung der FSP

Medienmitteilung des Bundesrates

Anna Beer