Am 30.11.2021 hat die FSP eine Informationsveranstaltung zum Anordnungsmodell durchgeführt.
Das Wichtigste in Kürze:
- Das Anordnungsmodell wird per 1. Juli 2022 in Kraft treten, Übergangsfrist für Delegation bis Ende 2022. Danach ist ein Anstellungsverhältnis bei einem Arzt/einer Ärztin nicht mehr möglich.
- Klinische Erfahrung: 3 Jahre zu 100% (bei Teilzeittätigkeit verlängert sich die Dauer entsprechend), davon 1 Jahr in A oder B Spital (bei Kindertherapeut*innen A, B oder C Spital), analog zur Bestimmung der Fachärzt*innen für Psychiatrie.
- In der Übergangsfrist wird Folgendes als klinische Erfahrung angerechnet: Tätigkeit in ambulanter oder stationärer Versorgung, delegierte Tätigkeit, selbständige Tätigkeit nach Erlangen des Fachtitels für Psychotherapie.
- Besitzstandwahrung gibt es nicht, weil selbständige Psychotherapeut*innen zuvor nicht direkt über die OKP abrechnen konnten.
- Die FSP hat ihren Praxisleitfaden zur Selbständigkeit neu überarbeitet, dieser ist für Mitglieder (zu einem reduzierten Preis) wie auch für Nichtmitglieder erhältlich.
Weitere wichtige Infos finden Sie auf der Website der FSP sowie auf derjenigen des BAG.
Nächste Informationsveranstaltung der FSP: 15.03.2022 (18.30 Uhr, per Zoom)
Themen:
- Genaues kantonales Zulassungsverfahren
- Hinweise zum Tarif (auch Entschädigung für Personen in Weiterbildung)
- Qualitätsanforderungen an Psychotherapeut*innen nach Art. 58g
- Kriterien für „Qualifizierte Supervision“ gemäss Übergangsbestimmung