FÜR FACHPERSONEN
Ordentliches Mitglied werden
ZERTIFIKAT PSYCHOTHERAPIE ODER BERATUNG
Zum Beantragen eines Zertifikates für Therapie oder Beratung füllen Sie bitte das Formular «Antrag ordentliche Mitgliedschaft» aus. Welche Unterlagen dazu eingereicht werden müssen, finden Sie ganz unten auf dieser Seite.
Falls Sie als Psycholog:in gleichzeitig die Mitgliedschaft bei der FSP beantragen möchten, füllen Sie bitte zusätzlich das Formular «ordentliche Mitgliedschaft + FSP» aus. Ihre Unterlagen werden uns dann direkt von der FSP übermittelt.
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Anmeldeformular Ordentliche Mitgliedschaft & Antrag Zertifikat
FÜR FACHPERSONEN
Beilagen
Folgende Beilagen sind zwingend mitzuschicken:
- Für die ordentliche Mitgliedschaft
- Nachweis über den Abschluss des Grundstudiums (Lizenziat, Diplom, Bachelor- oder Masterausweis)
- Nachweis über den Abschluss der systemischen Weiterbildung mit mindestens 300 Einheiten Theorie(Diplom, Zertifikat etc.)
- Nachweis der regelmässigen und fortdauernden systemtherapeutischen und systemberaterischen Arbeit (Bestätigung des Arbeitgebers oder Selbstdeklaration bei Selbständigerwerbenden)
- Ethikrichtlinien (ausgedruckt und unterschrieben)
Zusätzlich, falls Ihr Weiterbildungslehrgang keine Systemis-Anerkennung besitzt:
- Separater Nachweis von 100 Einheiten Selbsterfahrung (innerhalb oder ausserhalb der systemischen Weiterbildung)
- Separater Nachweis von 100 Einheiten Einzel- oder Gruppensupervision
Institute, die von Systemis anerkannt sind, sind auf der Website aufgelistet. Wenn Sie Ihre Weiterbildung an einem davon absolviert haben, müssen keine Selbsterfahrungs- und Supervisions-Nachweise eingereicht werden.
- Für das Zertifikat Systemische Beratung zusätzlich
- Nachweis von mindestens zwei Jahren Berufstätigkeit zu 100% als systemische:r Berater:in (bei Teilzeittätigkeit entsprechend länger)
- Für das Zertifikat Systemische Psychotherapie zusätzlich
- Nachweis des Titels „Eidg. anerkannte:r Psychotherapeut:in“ oder „Facharzt:
-ärztin Psychiatrie und Psychotherapie FMH“
- Nachweis des Titels „Eidg. anerkannte:r Psychotherapeut:in“ oder „Facharzt: