Mit Einführung des Anordnungsmodells im Juni 2022 wurde ein Meilenstein erreicht, indem psychologische Psychotherapie über die Grundversicherung (KVG) abrechenbar wurde. Ende 2022 lief das Delegationsmodell aus und Psychotherapeut:innen erhielten die Möglichkeit, sich unabhängig selbständig zu machen. Wer in der Vergangenheit nicht delegiert arbeiten wollte, konnte über die Zusatzversicherung abrechnen und / oder mit Selbstzahler:innen arbeiten.
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Die Abrechnung von psychologischer Psychotherapie über die Zusatzversicherung ist weiterhin möglich. Psychotherapeut:innen dürfen jedoch nicht beides anbieten. Sie müssen sich entscheiden und können bei SASIS eine ZSR-Nummer (Zentralregisternummer) zur Abrechnung als medizinische Leistungserbringer beantragen (Anträge – SASIS), respektive die bereits vorhandene ZSR-Nummer für die Grundversicherung umschreiben lassen auf eine, die zur Abrechnung über die Zusatzversicherung berechtigt. Sowohl zur Abrechnung über die Grundversicherung als auch über die Zusatzversicherung wird also eine ZSR-Nummer benötigt.
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Auch bei psychologischer Psychotherapie über VVG muss eine krankheitsbedingte Indikation der Psychotherapie gegeben sein. Einige der Zusatzversicherungen verlangen eine Überweisung durch den/die Hausärzt:in. Die Leistungen der Zusatzversicherungen sind sehr unterschiedlich. Die Bedingungen, die man als Psychotherapeut:in erfüllen muss ebenfalls (ZSR-Nummer VVG, Eintrag auf krankenkasseninterner Liste, Mitgliedschaft bei einem der grossen Dachverbände usw.) Herr Gassan Gradwohl, Präsident des Psychotherapeut:innenverbandes beider Basel, hat sämtliche Zusatzversicherungen kontaktiert und eine Liste mit den wichtigen Informationen verfasst. Diese Liste stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie ist jedoch nicht verbindlich und im Zweifelsfall sollte die Zusatzversicherung direkt kontaktiert werden.
Nicole Wägli, Co-Präsidentin Systemis