FÜR FACHPERSONEN

Zertifikat Supervision

Aktuell wird das Zertifikat für Supervision ausschliesslich «sur Dossier» vergeben.

Personen, die seit mindestens 5 Jahren als Supervisor:in tätig sind (unabhängig davon, ob eine Weiterbildung vorliegt), können das Zertifikat mit Übergangsregelung C beantragen. Dazu benötigen wir die Angabe von 10 Referenzen.

Personen, die weniger als 5 Jahre als Supervisor:in tätig sind UND über eine abgeschlossene Supervisionsweiterbildung von mind. 80 Einheiten Theorie verfügen, können das Zertifikat mit Übergangsregelung D beantragen. Hierzu benötigen wir Nachweise über 30 Einheiten kollegialer Intervision, 15 Einheiten supervisionsbezogene Selbsterfahrung, 30 Einheiten supervidierter Supervision und über 60 selbst durchgeführten Supervisionseinheiten (mind. 3 Supervisionsprozesse). Bitte verwenden Sie dazu die bereitgestellten Vorlagen und legen Sie die im Antragsformular geforderten Belege bei.

Die Referenzen werden stichprobenartig geprüft mittels Fragebogen. Als Referenzen gelten ehemalige und aktuelle Supervisand:innen.

Die detaillierten Kriterien für eine Mitgliedschaft und zum Erlangen eines Zertifikates finden Sie hier (Link auf PDF).

FÜR FACHPERSONEN

Anmeldeformular Zertifikat Supervision


    Ich beantrage das Zertifikat Supervision:

    Sur Dossier - Übergansregelung CSur Dossier - Übergansregelung DSur Dossier – DGSF/SG anerkannte Supervisionsausbildung


    PERSONALIEN

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    GESCHÄFT

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    PLZ/Ort

    Telefonnummer

    E-Mail

    Webseite


    PRIVAT

    Strasse/Nr

    PLZ/Ort

    Telefonnummer

    E-Mail


    Ich bin bereits ordentliches Mitglied bei Systemis:

    JaNein


    ABSCHLUSS AUSBILDUNG IN SYSTEMISCHER THERAPIE/BERATUNG

    Wann:

    Institut:


    Ich möchte auf die Liste der zertifizierten systemischen Supervisor:innen aufgenommen werden:

    JaNein


    FOLGENDE BEILAGEN SIND ZWINGEND MITZUSCHICKEN:

    Bitte für den Upload alle Dokumente als PDF (keine Word- und JPG-Dokumente). Nicht schwerer als 3 MB pro Dokument.


    AUFNAHME «SUR DOSSIER» – ÜBERGANGSREGELUNGEN UND ABSCHLÜSSE DGSF/SG


    • Für die Aufnahme «sur Dossier» ohne (oder mit sehr kurzer) Supervisionsweiterbildung und mit über 5-jähriger Berufserfahrung (Übergangsregelung C)

    10 Referenzen und Angaben zur supervisorischen Tätigkeit bitte Nachweise (Übergangsregelung C) herunterladen, ausfüllen, als PDF speichern und hier hochladen:


    • Für die Aufnahme «sur Dossier» mit Supervisionsweiterbildung im Umfang von 80 Einheiten und 30 Einheiten kollegialer Intervision (Übergangsregelung D)

    5 Referenzen bitte Nachweise (Übergangsregelung D) herunterladen, ausfüllen, als PDF speichern und hier hochladen:

    Nachweis über den Abschluss der systemischen Supervisionsweiterbildung im Umfang von 80 Einheiten

    Nachweis von mind. 15 Einheiten supervisionsbezogener Selbsterfahrung

    Nachweis von 30 Einheiten supervidierter Supervision

    Nachweis beruflicher Praxis von 60 selbst durchgeführten Supervisionseinheiten


    Ort, Datum

    captcha

    FÜR FACHPERSONEN

    Beilagen

    REGULÄRE AUFNAHME

    • Systemische Supervisionsweiterbildung gemäss Kriterien Systemis
    • Systemische Supervisionsweiterbildung gemäss DGSF/SG*

    Bitte Kopie des Diploms und/oder Zertifikats beilegen, aus der die geforderten Kriterien (Anzahl Einheiten Theorie, Supervision, Intervision etc.) hervorgehen.

     

    AUFNAHME «SUR DOSSIER» – ÜBERGANGSREGELUNGEN

    • Für die Aufnahme «sur Dossier» ohne (oder mit sehr kurzer) Supervisionsweiterbildung und über 5-jähriger Berufserfahrung (Übergangsregelung C)
      • Vollständig ausgefülltes Dokument «10 Referenzen und Angaben zur supervisorischen Tätigkeit»**. (Download-Button ÜBERGANGSREGELUNG C siehe oben) (mind. 4 Referenzen aus dem Bereich Team- und /oder Gruppensupervision).

    .

    • Für die Aufnahme «sur Dossier» mit Supervisionsweiterbildung im Umfang von 80 Einheiten und 30 Einheiten kollegialer Intervision (Übergangsregelung D)
      • 5 Referenzen** auf separater Liste (Download-Button ÜBERGANGSREGELUNG D siehe oben)
      • Nachweis über den Abschluss der systemischen Supervisionsweiterbildung im Umfang von 80 Einheiten
      • Nachweis von mind. 15 Einheiten supervisionsbezogener Selbsterfahrung (kann Einzel oder in Gruppe sein, wobei Einzel doppelt zählt)
      • Nachweis von 30 Einheiten supervidierter Supervision
      • Nachweis beruflicher Praxis von 60 selbst durchgeführten Supervisionseinheiten (mind. 3 Supervisionsprozesse)

    .

    ** Die Referenzen werden stichprobenartig mittels Fragebogen überprüft.

    Übergangsregelung bis Oktober 2027 gültig