FÜR FACHPERSONEN
Zertifikat Supervision
Aktuell wird das Zertifikat für Supervision ausschliesslich «sur Dossier» vergeben.
Personen, die seit mindestens 5 Jahren als Supervisor:in tätig sind (unabhängig davon, ob eine Weiterbildung vorliegt), können das Zertifikat mit Übergangsregelung C beantragen. Dazu benötigen wir die Angabe von 10 Referenzen.
Personen, die weniger als 5 Jahre als Supervisor:in tätig sind UND über eine abgeschlossene Supervisionsweiterbildung von mind. 80 Einheiten Theorie verfügen, können das Zertifikat mit Übergangsregelung D beantragen. Hierzu benötigen wir Nachweise über 30 Einheiten kollegialer Intervision, 15 Einheiten supervisionsbezogene Selbsterfahrung, 30 Einheiten supervidierter Supervision und über 60 selbst durchgeführten Supervisionseinheiten (mind. 3 Supervisionsprozesse). Bitte verwenden Sie dazu die bereitgestellten Vorlagen und legen Sie die im Antragsformular geforderten Belege bei.
Die Referenzen werden stichprobenartig geprüft mittels Fragebogen. Als Referenzen gelten ehemalige und aktuelle Supervisand:innen.
Die detaillierten Kriterien für eine Mitgliedschaft und zum Erlangen eines Zertifikates finden Sie hier (Link auf PDF).
FÜR FACHPERSONEN
Anmeldeformular Zertifikat Supervision
FÜR FACHPERSONEN
Beilagen
REGULÄRE AUFNAHME
- Systemische Supervisionsweiterbildung gemäss Kriterien Systemis
- Systemische Supervisionsweiterbildung gemäss DGSF/SG*
Bitte Kopie des Diploms und/oder Zertifikats beilegen, aus der die geforderten Kriterien (Anzahl Einheiten Theorie, Supervision, Intervision etc.) hervorgehen.
AUFNAHME «SUR DOSSIER» – ÜBERGANGSREGELUNGEN
- Für die Aufnahme «sur Dossier» ohne (oder mit sehr kurzer) Supervisionsweiterbildung und über 5-jähriger Berufserfahrung (Übergangsregelung C)
- Vollständig ausgefülltes Dokument «10 Referenzen und Angaben zur supervisorischen Tätigkeit»**. (Download-Button ÜBERGANGSREGELUNG C siehe oben) (mind. 4 Referenzen aus dem Bereich Team- und /oder Gruppensupervision).
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- Für die Aufnahme «sur Dossier» mit Supervisionsweiterbildung im Umfang von 80 Einheiten und 30 Einheiten kollegialer Intervision (Übergangsregelung D)
- 5 Referenzen** auf separater Liste (Download-Button ÜBERGANGSREGELUNG D siehe oben)
- Nachweis über den Abschluss der systemischen Supervisionsweiterbildung im Umfang von 80 Einheiten
- Nachweis von mind. 15 Einheiten supervisionsbezogener Selbsterfahrung (kann Einzel oder in Gruppe sein, wobei Einzel doppelt zählt)
- Nachweis von 30 Einheiten supervidierter Supervision
- Nachweis beruflicher Praxis von 60 selbst durchgeführten Supervisionseinheiten (mind. 3 Supervisionsprozesse)
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** Die Referenzen werden stichprobenartig mittels Fragebogen überprüft.
Übergangsregelung bis Oktober 2027 gültig