EINZELMITGLIEDSCHAFT & ZERTIFIKATE

Basis-Mitgliedschaft

Basis-Mitglied kann werden, wer ein besonderes Interesse an systemischen Fragen hat und dieses in einem Motivationsschreiben darlegt sowie eine systemische Fortbildung im Umfang eines CAS oder im Umfang von mindestens 120 Einheiten* absolvierte.
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Ordentliche Mitgliedschaft

Ordentliches Mitglied kann werden, wer über ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Medizin, Psychologie oder Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder eine vergleichbare tertiäre Ausbildung verfügt, eine von Systemis anerkannte bzw. eine als äquivalent angesehene Weiterbildung in systemischer Therapie oder Beratung im Umfang von 300 Einheiten* Wissen und je 100 Einheiten Supervision und Selbsterfahrung absolvierte sowie fortdauernd systemtherapeutisch bzw. systemberaterisch tätig ist.

Wer die Kriterien der ordentlichen Mitgliedschaft erfüllt, ist zwingend in dieser Mitgliederkategorie.

* Eine Weiterbildungseinheit entspricht mindestens 45 Minuten.


Antragsformulare

Die Liste der einzureichenden Unterlagen ist auf den Formularen aufgeführt.

Basismitgliedschaft

Zur Beantragung einer Basismitgliedschaft füllen Sie gerne untenstehenden Antrag aus.

Ordentliche Mitgliedschaft/ Zertifikat Therapie/ Beratung

Zum Beantragen eines Zertifikates für Therapie oder Beratung füllen Sie bitte das Formular “ Antrag ordentliche Mitgliedschaft” aus, falls Sie als Psycholog:in gleichzeitig die Mitgliedschaft bei der FSP beantragen möchten, füllen Sie bitte das Formular „ordentliche Mitgliedschaft + FSP“ aus. Ihre Unterlagen werden uns dann direkt von der FSP übermittelt.

Zertifikat Supervision

Ordentliche Mitglieder, die im Bereich Supervision tätig sind, können das „Zertifikat Supervisor:in Systemis“ beantragen. Füllen Sie dafür das untenstehende Antragsformular aus. Aktuell wird das Zertifikat via sur Dossier Prüfung vergeben.

Personen, die seit mindestens 5 Jahren als Supervisor:in tätig sind (unabhängig davon, ob eine Weiterbildung vorliegt), können das Zertifikat mit Übergangsregelung C beantragen. Dazu benötigen wir die Angabe von 10 Referenzen.

Personen, die weniger als 5 Jahre als Supervisor:in tätig sind UND über eine abgeschlossene Supervisionsweiterbildung von mind. 80 Einheiten Theorie verfügen, können das Zertifikat mit Übergangsregelung D beantragen. Hierzu benötigen wir Nachweise über 30 Einheiten kollegialer Intervision, 15 Einheiten supervisionsbezogene Selbsterfahrung, 30 Einheiten supervidierte Supervision, berufliche Praxis von 60 selbst durchgeführten Supervisionseinheiten (mind. 3 Supervisionsprozesse). Bitte verwenden Sie dazu die bereitgestellten Vorlagen und legen Sie die im Antragsformular geforderten Belege bei.

Die Referenzen werden stichprobenartig geprüft mittels Fragebogen. Als Referenzen gelten ehemalige und aktuelle Supervisand:innen.

Personen, die über ein Zertifikat in „Systemischer Beratung und Psychotherapie“ der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) oder der Systemischen Gesellschaft (SG) verfügen, werden bei Systemis als ordentliche Mitglieder aufgenommen.
Für ausländische Abschlüsse gilt das Äquivalenzprinzip. Für die Aufnahme als ordentliches Mitglied müssen die Systemis-Minimalstandards erfüllt sein.

Ordentliche Mitglieder können folgende Zertifikate beantragen, wenn sie die unten aufgeführten Kriterien erfüllen. Zertifikate können zusammen mit dem Antrag auf eine ordentliche Mitgliedschaft oder zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden. Die Anträge werden von der Aufnahmekommission geprüft.

Systemische:r Berater:in Systemis

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium in Medizin, Psychologie oder Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder eine vergleichbare tertiäre Ausbildung
  • Abgeschlossene anerkannte Weiterbildung in Systemischer Beratung
  • Berufliche Tätigkeit: Regelmässige und fortdauernde Tätigkeit in einem Arbeitsfeld, das die Umsetzung systemischer Ideen und Vorgehensweisen ermöglicht. Mindestens zweijährige Berufspraxis (bei 100%, bei Teilzeit entsprechend länger) im beraterischen Feld

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Psychotherapeut:in Systemis

  • Ausbildung/Studium: Psychologie- oder Medizinstudium
  • Abgeschlossene anerkannte Systemische Psychotherapie-Weiterbildung (für Psychologen Titel: „Eidg. anerkannte:r Psychotherapeut:in“, für Ärzte FMH-Titel: „Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie“)
  • Berufliche Tätigkeit: Regelmässige und fortdauernde Tätigkeit in einem Arbeitsfeld, das die Umsetzung systemischer Ideen und Vorgehensweisen ermöglicht.

Supervisor:in Systemis

  • Ausbildung: tertiäre Ausbildung im Bereich Medizin, Psychologie, Sozialarbeit/-pädagogik oder vergleichbarer Bereich
  • Abgeschlossene, anerkannte Weiterbildung in systemischer Beratung oder systemischer Psychotherapie
  • Abgeschlossene Weiterbildung in systemischer Supervision*
  • Regelmässige und fordauernde berufliche Tätigkeit im Bereich der systemischen Supervision in einem Arbeitsfeld, das die Umsetzung von systemischen Ideen und Vorgehensweisen ermöglicht

Für die Vergabe des Zertifikates Supervisor:in Systemis wird eine Gebühr je nach Aufwand zwischen CHF 500.00 bis CHF 1500.00 erhoben. Für die Erstprüfung wird eine Anzahlung von CHF 300.00 erhoben, welche im Sinne einer Anzahlung an die Gebühr angerechnet wird.

Ordentliche Mitgliedschaft: CHF 250.00

Basis-Mitgliedschaft: CHF 150.00

Neue Mitglieder, die Systemis nach Abschluss des Grundstudiums beitreten, bezahlen vergünstigte Jahresbeiträge.

Für die Anmeldung von allen neuen Mitgliedern (Basis-Mitglieder und ordentliche Mitglieder) wird eine Gebühr von CHF 100.00 erhoben.

Für die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern, welche „sur Dossier“ aufgenommen werden, wird zusätzlich zur Anmeldegebühr eine Gebühr von CHF 300.00 für die Dossierprüfung erhoben.