RICHTLINIEN FÜR DIE WEITERBILDUNG
Die nachfolgend formulierten Standards gelten als Minimalstandards für die Aufnahme von Einzelpersonen in Systemis. Gleichzeitig gelten sie als Minimalkriterien für die Institute und Hochschulen, die Weiterbildungsgänge für Systemische Beratung und Therapie anbieten.
- Grundausbildung: Abgeschlossenes Hochschulstudium in Medizin, Psychologie, Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder eine vergleichbare tertiäre Ausbildung
- Selbsterfahrung: 100 Einheiten*. Kann in Gruppen absolviert werden. Empfehlung, dass ein Teil davon im Einzelsetting absolviert wird.
- Supervision: 100 Einheiten in kontinuierlich stattfindenden Kleingruppen mit maximal sieben Teilnehmern. Vorstellung eigener Fälle ist Bedingung.
- Wissen und Können: 300 Einheiten in systemischem Wissen und Können. Abschlussarbeit in Form einer Fallarbeit.
- Praxis: Eigene beraterische oder therapeutische Tätigkeit während der Weiterbildung muss verlangt sein.
- Zeitlicher Rahmen der Weiterbildung: 500 Einheiten über mindestens zwei Jahre verteilt.