Mit dem Anordnungsmodell haben sich viele Therapeutinnen und Therapeuten selbständig gemacht und arbeiten nicht mehr im Angestelltenverhältnis. Neben den vielen Fragen um die Praxislösung und die Abrechnung geht dabei manchmal vergessen, sich auch um die eigene finanzielle Sicherheit und Vorsorge zu kümmern.

Wie kann Systemis Sie hier unterstützen?

Als Verband hat Systemis die Möglichkeit, mit einem Pensionskassenanbieter die Bedingungen eines Anschlussvertrags für die Mitglieder zu verhandeln. Ein Vorteil hiervon ist eine flexiblere und kostengünstigere Lösung als die Standardlösung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Systemis ist deshalb mit Pensionskassenanbietern im Gespräch, um über Systemis eine Verbandslösung für alle Mitglieder zu erarbeiten. Wer im Gesundheitsbereich selbständig tätig ist, hat so die Wahl zwischen Pro Medico und der von Systemis erarbeiteten Lösung. Selbständig tätige Beratende hätten dadurch eine bessere Möglichkeit, sich einer Pensionskasse anzuschliessen.

Welche Möglichkeiten bestehen für die 2. Säule, wenn ich nicht mehr angestellt bin?

Als selbständig Erwerbende müssen Sie sich keiner Pensionskasse anschliessen. Die Versicherung in der 2. Säule, der Pensionskasse, ist also freiwillig.  Wenn Sie sich einer Pensionskasse anschliessen, müssen Sie sowohl die Arbeitgeber- wie auch die Arbeitnehmerbeiträge selbst zahlen.

Angesparte Pensionskassengelder werden bei der Kündigung von der bisherigen Vorsorgeeinrichtung auf die neu gemeldete überwiesen. Als selbständig Tätige Sie haben die Möglichkeit, das angesparte Vorsorgekapital auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder Versicherung zu überweisen.

Der Aufwand für Einzelpersonen ist für viele Anbieter von BVG-Lösungen sehr gross. Werden Sie daher als Einzelperson nicht bei einer solchen Versicherung angenommen, bietet die Stiftung Auffangeinrichtung BVG allen Personen die Möglichkeit, sich dort anzuschliessen. Dort ist das BVG-Gesetz massgebend für die Möglichkeiten des Bezugs als Rente oder Kapital.

Wer im Gesundheitsbereich selbständig tätig ist, als Therapeutin/Therapeut, als Ärztin/Arzt, kann sich für eine Pensionskassenlösung der Stiftung Pro Medico anschliessen.

Für selbständig tätige Beratende besteht diese Möglichkeit bei Pro Medico nicht, da diese als nicht dem Gesundheitsbereich zugehörig betrachtet werden.

Was macht Systemis aktuell zu diesem Thema?

Um dies alles zu konkretisieren, führt Systemis im Moment eine Umfrage bei den Mitgliedern durch (Link) für alle Personen, die sich für dieses Angebot grundsätzlich interessieren. Pensionskassenanbieter benötigen einige rudimentäre Daten, um überhaupt ein konkretes Angebot machen zu können. Wir fragen also nach dem Namen (der nicht an die Anbieter weitergegeben wird, sondern uns dazu dient, mit Ihnen in Kontakt zu treten), dem Geschlecht, dem Geburtsdatum und dem Zivilstand. Damit ist ein erster Schritt möglich, um ein Angebot zu erhalten und dieses genauer zu prüfen. Stehen eine oder zwei reale Möglichkeiten zur Verfügung, so erfolgt im zweiten Schritt die Umfrage bei den Interessierten zu Arbeitspensum und Jahreseinkommen. Diese Angaben braucht eine Pensionskasse, um eine Einschätzung ihres Risikos und ihrer Möglichkeiten für eine Versicherung machen zu können. Sie sind Grundlage für die Verhandlungen von Systemis mit dem Versicherungsanbieter über die Leistungen für die Mitglieder.

Was kann ich jetzt tun?

Wenn Sie sich für ein solches Angebot interessieren, so melden sie sich bis spätestens 30. Juni 2023 über den diesen Link an. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Gitti Mahn, Vorstand Systemis, Ressort Finanzen